Asbestverbot Schweiz

Seit 1990 ist Asbest in der Schweiz verboten. Was das für Eigentümer, Bauherren und Verwaltungen heute konkret bedeutet.

In der Schweiz gilt seit 1990 ein Verbot für die Verwendung von Asbest. Verbaut wurde er aber jahrzehntelang – der gesamte Gebäudebestand vor 1990 ist deshalb potenziell betroffen.

Das Verbot beseitigt kein bereits verbautes Material. Es bleibt in Millionen von Quadratmetern Bausubstanz vorhanden und wird erst bei Eingriffen zum Thema.

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